Inhalt der Website: Die Klinik Beverin ist zuständig für die psychiatrische Behandlung von Erwachsenen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Wir sind eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Klinik Waldhaus, Chur: In unserem Zentrum für Psychiatrie bieten wir alle Therapieformen bedürfnisgerecht an. Hiezu gehören insbesondere Milieutherapie, Soziotherapie, medikamentös-somatische Therapien, Psychotherapie. Hauptziel der Behandlung ist die Wiedereingliederung (Rehabilitation) psychisch kranker und/oder psychisch behinderter Menschen im Rahmen eines vorübergehenden Aufenthaltes.
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Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter
Herzlich willkommen in den Psychiatrischen Dienste Graubünden (PDGR). Den Mitarbeitenden der PDGR ist es ein Anliegen, Ihren Aufenthalt angenehm zu gestalten. Sie erhalten durch Fachleute eine professionelle und kompetente Behandlung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt wird.
Dr. med. Suzanne von Blumenthal
Chefärztin PDGR
Dr. med. Markus Bünter
Co-Chefarzt PDGR
Eduard Felber
Pflegedienstleiter PDGR
Die PDGR streben für ihre Patienten eine rasche Genesung, die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und das Erreichen einer guten Lebensqualität an.
Die PDGR bestehen aus fünf Betrieben. Dies sind die zwei Kliniken Beverin und Waldhaus inkl. Gutsbetrieb sowie die drei Heimzentren Arche Nova, Montalin und Rothenbrunnen.
Die Kliniken Beverin in Cazis und Waldhaus in Chur bilden eine Geschäftseinheit der PDGR. Sie sind für die psychiatrische Grundversorgung von Erwachsenen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich zuständig. Angeboten werden psychiatrische Notfallbehandlungen rund um die Uhr, psychiatrische Abklärungen und Diagnosen, psychiatrische Behandlungen in Einzel-, Familien- und Gruppengesprächen, Psychotherapie, Begutachtungen und Rehabilitation.
FREIWILLIGER EINTRITT
Der freiwillige Eintritt in eine Klinik der PDGR erfolgt mit einem Überweisungszeugnis eines Arztes. Der Patient wird beim Eintritt über seine Rechte informiert und erhält eine schriftliche Rechtsmittelbelehrung. Er bestätigt die Freiwilligkeit des Eintrittes mit seiner Unterschrift.
FÜRSORGERISCHER FREIHEITSENTZUG (FFE)
Gestützt auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch können bei akuter Selbstgefährdung oder Gefährdung anderer Personen psychisch kranke Menschen auch ohne ihre
Zustimmung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden, wenn die notwendige Fürsorge nicht anders gewährleistet werden kann. Es gelten damit die Bedingungen des Fürsorgerischen Freiheitsentzuges. Nach ZGB, Art. 397, lit. a bis f, hat der Patient bei einer Zuweisung gegen seinen Willen das Recht auf eine gerichtliche Beurteilung.
KOSTENGUTSPRACHEN
Allgemeine Abteilung
Die Einwohner der Schweiz sind obligatorisch krankenversichert. Die Kosten des Klinikaufenthaltes werden durch die Krankenversicherer bezahlt. Die Kostenbeteiligung richtet sich nach dem Gesetz und dem einzelnen Versicherungsvertrag, den der Patient abgeschlossen hat. Ist die ärztliche Behandlung beendet, bleibt der Patient aber auf eigenen Wunsch in der Klinik, übernimmt die Krankenversicherung keine Kosten. Bei Pflegebedürftigkeit bezahlt die Krankenversicherung den Pflegetarif. Die nicht gedeckten Kosten gehen zu Lasten des Patienten.
Für die Kostenübernahme ausserkantonaler Patienten gelten besondere Regelungen:
Halbprivat- und Privatabteilung
Die PDGR bieten die Behandlung für Halb- und Privatpatienten an. Patienten, welche eine Zusatzversicherung haben, melden dies bitte dem behandelnden Arzt oder Pflegepersonal. Eine entsprechende Kostengutsprache muss beim Krankenversicherer vor dem Eintritt durch die Kundenadministration angefordert werden. Bei Notfällen erfolgt dies unmittelbar nach Eintritt.
ANGEHÖRIGE
In vielen Fällen ist es notwendig und sinnvoll, die Angehörigen oder andere Bezugspersonen mittels Gesprächen in die Behandlung einzubeziehen oder sie über den Verlauf zu unterrichten. Die Behandlungsteams unterstützen dabei gerne mit ihrer Erfahrung.
BEHANDLUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Behandlung psychischer Krankheiten orientieren sich die PDGR am aktuellen Stand der Wissenschaft. Grundsätzlich sind bei psychischen Krankheiten biologische Faktoren, die psychische Verarbeitung und die Wechselbeziehung mit der sozialen Umwelt zu berücksichtigen. Diese Aspekte fliessen im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung in die Behandlungsgrundsätze ein und werden von einem bereichsübergreifenden Team wahrgenommen.
EINTRITT
Den Eintritt eines Patienten möchten die Stationen nach Möglichkeit planen. Eine Voranmeldung ist deshalb empfehlenswert. Diese kann durch den Patienten selber, die Angehörigen, den behandelnden Arzt oder durch eine andere Klinik erfolgen. Je nach Krankheitsbild findet die Behandlung in einer geschlossenen oder offenen Station statt. Im Laufe der Behandlung sind Stationswechsel möglich.
THERAPIEANGEBOT
Das Therapieangebot der PDGR umfasst folgende Therapieformen zur Behandlung von psychischen Krankheiten:
Biologisch orientierte Therapien
Biologisch orientierte Therapie wie Pharmakotherapie können unter stationären Bedingungen besonders gut optimiert werden. Psychotherapeutische Methoden werden individuell auf den Patienten abgestimmt und in Einzel-, Familien- und Gruppentherapien angeboten.
Komplementärmedizin
Die Komplementärmedizin, die Phyto- und Orthomolekulartherapie (Mineralstoffe) wird im Behandlungsalltag als ergänzende Therapie eingesetzt.
Sozial- und milieutherapeutische Vorgehensweisen
Diese beinhalten die gezielte Behandlung und Betreuung psychischer Krankheiten auf der Station oder in der Tagesklinik mit dem Einbezug des sozialen Umfeldes des Patienten.
THERAPIEPLAN
In den ersten Tagen nach dem Klinikeintritt wird ein individueller Behandlungsplan erarbeitet. Der Patient erhält wichtige Informationen über die notwendigen Untersuchungen, die Diagnose, die Behandlungsziele, das therapeutische Vorgehen und über die Planung der zeitlichen Abläufe. Jedem Patient wird eine pflegerische Bezugsperson zugeteilt, die ihm in fachlichen und organisatorischen Belangen zur Verfügung steht.
Therapeutische Dienste
Mal- und Musiktherapien sowie Bewegungs- und Aktivierungstherapien unterstützen die Behandlung unter Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse und vorgeschlagener Indikationen. Durch individuelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien können Fähigkeiten gefördert und die Selbstsicherheit gestärkt werden. In diesem Sinne hat der Patient die Möglichkeit sich mit sich selber und seiner Krankheit auseinanderzusetzen und so aktiv am Prozess seiner Genesung teilzunehmen.
BERUFS- UND PATIENTENGEHEIMNIS
Mitarbeitende der PDGR unterstehen dem Berufsgeheimnis und der Schweigepflicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Patienten dürfen keine Informationen an Aussenstehende, Angehörige oder sonstige Bezugspersonen weiter gegeben werden.
Falls ein Patient aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, die zur Behandlung wichtigen Informationen mitzuteilen, dürfen nahestehende Personen oder ein Rechtsbeistand die notwendigen Auskünfte dem behandelnden Arzt erteilen.
Wenn sich der Patient nicht dagegen ausspricht, wird ein Austrittsbericht mit den wichtigen Informationen zur Behandlung dem nachbehandelnden Arzt übergeben.
BESCHWERDEN/REKLAMATIONEN
Beschwerden sind dem Stationsleiter oder dem Arzt zu melden.
EINSICHT IN DIE KRANKENGESCHICHTE
Die Vorgänge der Behandlung werden nach modernen Gesichtspunkten dokumentiert. Jeder Patient hat das Recht, seine dokumentierten Unterlagen einzusehen. Andere Personen können, wenn sie vom Patienten bevollmächtigt sind, die Krankengeschichte einsehen. Eine Einschränkung des Einsichtsrechtes darf nur durch den behandelnden Arzt erfolgen, z.B. wenn durch die Einsicht die Gefahr besteht, dass für den Patienten ein schwerer gesundheitlicher Schaden droht oder schützenswerte Interessen von Aussenstehenden betroffen sind.
RECHT AUF INFORMATION
Jeder Patient der PDGR hat das Recht auf verständliche Information zu Fragen der Behandlung. Die Ärzte informieren über die Krankheit, die Art der Behandlung (mit Wirkungen und möglichen Nebenwirkungen der Medikamente) und den voraussichtlichen Verlauf (Diagnose, Therapie und Prognose).
REKURSMÖGLICHKEITEN
Patienten, die gegen ihren Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen oder zurückbehalten werden, haben das Recht, gegen die Einweisung, den sogenannten Fürsorgerischen Freiheitsentzug, schriftlich zu rekurrieren. Eine Pflegeperson stellt die notwendigen Informationen
zur Verfügung und unterstützt den Patienten bei der Antragstellung und Wahrnehmung der Patientenrechte.
Die gerichtliche Rekurskommission entscheidet innerhalb von wenigen Tagen, meistens nach persönlicher Anhörung des Patienten, ob dem Rekurs entsprochen werden kann. Eine Beschwerdemöglichkeit kann auch auf einzelne Aspekte der Behandlung eingegrenzt und an die Rekurskommission weitergeleitet werden, z.B. für eine Zwangsmedikation.
BESUCHERPARKPLÄTZE
Für Besucher stehen gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Im Klinikareal besteht ein Fahrverbot.
CAFETERIA / KIOSK
Die Cafeteria und der Kiosk befinden sich in der Klinik Beverin im Zentrums-, in der Klinik Waldhaus im Hauptgebäude. Das Angebot umfasst: Verpflegung und Getränke, Zeitungen, Zeitschriften, Süssigkeiten, Zigaretten etc.. Über die Öffnungszeiten informiert beiliegendes Merkblatt.
COIFFEUR / PEDICURE
Der Patient kann sich beim Pflegepersonal für einen Coiffeurbesuch oder eine Pedicure anmelden. Der Coiffeur kommt in der Klinik Beverin zweimal, in der Klinik Waldhaus einmal monatlich ins Haus. Die Pedicure wird in beiden Kliniken nach Bedarf vom Pflegepersonal bestellt. Diese Dienstleistungen werden dem Patienten in Rechnung gestellt.
KRAFT- / FITNESSRAUM
In beiden Kliniken steht dem Patienten innerhalb des Therapieprogrammes ein multifunktioneller Kraft- und Fitnessraum zur Verfügung.
MINIGOLFANLAGE KLINIK BEVERIN
Die Klinik Beverin besitzt eine moderne Minigolfanlage. Für Patienten ist die Benützung kostenlos. Bei trockener Witterung ist die Anlage von Ostern bis Ende Oktober täglich geöffnet. Ein Flyer informiert über die Öffnungszeiten.
POST
Die Post wird täglich, ausser sonntags, in die Station gebracht. Bei einem längeren Klinikaufenthalt wird eine Postumleitung empfohlen. Die ausgehende Post kann bei der Rezeption abgegeben werden. Ein Briefkasten befindet sich in der Klinik Beverin vor dem Zentrumsgebäude, in der Klinik Waldhaus vor dem Haupteingang. Die Post von Patienten, die im geschlossenen Bereich hospitalisiert sind, nimmt das Pflegepersonal zur Weiterleitung entgegen.
REZEPTION
Die Rezeption befindet sich in der Klinik Beverin im Zentrums- und in der Klinik Waldhaus im Hauptgebäude. Über die Öffnungszeiten informiert beiliegendes Merkblatt.
SEELSORGE
In beiden Kliniken arbeiten ein katholischer und ein reformierter Seelsorger. Sie besuchen die Stationen regelmässig. Auf Wunsch vermittelt das Pflegepersonal ein persönliches Gespräch. In den Stationen informiert ein Zeitplan über die wöchentlichen Gottesdienste. Patienten, die einer anderen Konfession angehören und mit einem Seelsorger ihrer Konfession sprechen möchten, wenden sich bitte an das Pflegepersonal.
SOZIALDIENST
Der Sozialdienst unterstützt Patienten bei Fragen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Finanzen.
TURNHALLE / FAHRRÄDER
Bewegung und Sport tragen zum allgemeinen Wohlbefinden bei. Beide Kliniken verfügen über eine Turnhalle. Für Ausflüge stehen Fahrräder bereit. Das Personal nimmt Reservationen entgegen.
VITA PARCOURS
Der Vita Parcours der Klinik Beverin gehört zum sportlichen Angebot. In der Klinik Waldhaus befindet sich der öffentliche Vita Parcours ca. 200 m oberhalb der Klinik im Fürstenwald.
Jede Station der PDGR verfügt über spezielle Behandlungsschwerpunkte. Diese führen zu individuellen Hausordnungen. Die Hausordnung liegt bei. Bei Unklarheiten gibt das Pflegepersonal gerne Auskunft.
AUSGANG / URLAUB
Der Ausgang wird je nach Befindlichkeit und Krankheitszustand mit dem Arzt / Pflegepersonal individuell festgelegt.Tages- und Wochenendurlaube können beim Arzt / Pflegepersonal beantragt werden. Patienten, welche die Station verlassen, melden sich beim Pflegepersonal ab und bei der Rückkehr an.
BESUCHSZEITEN
Täglich von 9 bis 21 Uhr. Besuche sind mit dem Wochenplan und den Gesprächsterminen abzustimmen. Aus therapeutischen Gründen kann die Besuchszeit eingeschränkt oder erweitert werden.
FAHRTAUGLICHKEIT
Medikamente können die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, die Fahrtauglichkeit und die Fähigkeit Maschinen zu bedienen beeinträchtigen. Während der Behandlung in den PDGR, dürfen die Patienten keine Fahrzeuge lenken oder Maschinen bedienen. Ausnahmen werden vom Oberarzt festgelegt.
FOTO / FILM
Aus Datenschutzgründen ist es verboten, Aufnahmen von Patienten und Mitarbeitenden zu machen beziehungsweise zu veröffentlichen.
GELD UND WERTSACHEN
Es ist empfehlenswert, keine Wertsachen und hohe Geldbeträge mitzubringen. Geld und Wertsachen können im Büro der Patientenadministration deponiert werden. Ein Bezug ist während den Bürozeiten möglich. Für nicht deponiertes Geld oder Wertsachen wie Brillen, Natel, Hörgeräte, Schmuck etc. übernehmen die PDGR keine Haftung. Kleinere Geldbeträge können im Stationsbüro deponiert werden. Diebstähle sind unverzüglich dem Pflegepersonal zu melden.
KLEIDER / TOILETTENARTIKEL
Nehmen Sie bitte genügend Kleider und Toilettenartikel für Ihren Aufenthalt mit.
MAHLZEITEN
Das Küchenteam freut sich, abwechslungsreiche und ausgewogene Menüs anbieten zu können. Unser Menüwahlsystem ermöglicht die Auswahl aus verschiedenen Menükomponenten oder von zusätzlich angebotenen Menüs. Im Rahmen der Therapie werden in einzelnen Stationen die Mahlzeiten regelmässig gemeinsam zubereitet.
MEDIKAMENTE, ALKOHOL UND DROGEN
Damit die Erkrankung wirkungsvoll behandelt werden kann ist es wichtig, dass nur die von den Ärzten der PDGR verordneten Medikamente eingenommen werden. Eine Eigenmedikation gefährdet den Behandlungserfolg. Mitgebrachte Medikamente nimmt das Pflegepersonal entgegen. Das Gleiche gilt für Alkohol und sonstige Drogen. Während des Klinikaufenthaltes wird kein Alkohol- und Drogenkonsum akzeptiert.
PARKPLÄTZE
Es stehen nur wenige gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Wir empfehlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.
RADIO- / FERNSEHGERÄT
In den Stationen befinden sich in den Aufenthaltsräumen Fernseh- und Radioapparate. Private Radioapparate, Tonbandgeräte und Fernseher, dürfen nur im Einverständnis mit der Stationsleitung im Zimmer installiert werden. Für den Anschluss ist eine Gebühr zu entrichten.
RAUCHEN
Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen oder in den deklarierten Raucherzonen gestattet. Für jugendliche unter 16 Jahren gelten spezielle Regelungen.
SICHERHEIT
Aus Sicherheitsgründen ist das Abbrennen von Kerzen und das Kochen auf den Zimmern nicht erlaubt. Speisen dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen zubereitet werden.
TELEFON / NATEL
Telefongespräche können an den Karten- und Münzautomaten geführt werden. In Ausnahmefällen stellt das Pflegepersonal eine Telefonverbindung nach aussen her. Telefonkarten für die Zimmertelefone können gegen ein Depot bei der Rezeption bezogen werden. Auskunft erteilt das Pflegepersonal. In offen geführten Stationen, können Patienten ihr Natel im Zimmer und ausserhalb der Station benützen. In geschlossenen Stationen, ist der Einsatz eines Natels nur in Absprache mit dem Pflegepersonal erlaubt. Während den Therapien und den Essenszeiten, ist die Verwendung eines Natels nicht gestattet.
TIERHALTUNG
Tiere sind nur im Areal zugelassen. Für Hunde gilt Leinenpflicht. Auf den Stationen und in den Arbeitsbereichen sind Tiere nicht erlaubt.
WÄSCHEVERSORGUNG
Jeder Patient kann seine Wäsche selber waschen. In der Klinik Beverin sind auf verschiedenen Stationen Waschmaschinen installiert. In der Klinik Waldhaus stehen eine Waschmaschine und ein Tumbler mit einem Münzeinwurf zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, die Wäsche in der Klinik reinigen zu lassen. Das Anbringen von Patientennamen und die Reinigung wird in Rechnung gestellt.
KLINIKAUSTRITT UND NACHBEHANDLUNG
Die Vorbereitung des Klinikaustrittes und einer allfälligen Nachbehandlung ist ein wesentlicher Bestandteil des Aufenthaltes in der Klinik. Das Behandlungsteam bespricht mit dem Patienten die notwendigen therapeutischen Massnahmen nach dem Klinikaustritt. Die Nachbehandlung kann durch den Ambulanten Psychiatrischen Dienst der PDGR wahrgenommen werden. Bei Bedarf steht das Angebot der Tageskliniken und Tageszentren zur Verfügung.
PATIENTENBEFRAGUNG
Zur Qualitätssicherung ISO-Norm führen die PDGR in regelmässigen Abständen eine freiwillige Patientenbefragung (PoC18) durch.
Psychiatrische Dienste Graubünden
Klinik Beverin
Postfach 200
7408 Cazis
Tel. +41 58 225 35 35
Fax +41 58 225 35 36
Klinik Waldhaus
Loëstrasse 220
7000 Chur
Tel. +41 58 225 25 25
Fax +41 58 225 25 26
CAFETERIA
Montag - Freitag 08.45 Uhr - 18.30 Uhr
Samstag 10.00 Uhr - 17.00 Uhr
Sonntag 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Öffnungszeiten können vor und an Feiertagen abweichen, die geänderten Zeiten werden kurzfristig bekannt gegeben.
PATIENTENCAFÉ
Downstairs
Montag - Donnerstag 18.45 Uhr - 21.00 Uhr
REZEPTION
Montag - Freitag 07.00 Uhr - 20.00 Uhr
Samstag 09.00 Uhr - 19.00 Uhr
Sonntag 10.00 Uhr - 19.00 Uhr
KUNDENADMINISTRATION
Montag, Mittwoch und Freitag 10.00 - 11.45 Uhr
Patientengelder und Depotzahlungen können jederzeit während den Bürozeiten der PDGR bezogen/abgegeben werden.
BESUCHSZEITEN
Täglich von 9.00 bis 21.00 Uhr. Besuche sind mit dem Wochenplan und den Gesprächsterminen abzustimmen. Aus therapeutischen Gründen kann die Besuchszeit eingeschränkt oder erweitert werden.
CAFETERIA
Montag - Freitag 07.00 Uhr - 20.00 Uhr
Samstag 09.00 Uhr - 19.00 Uhr
Sonntag 10.00 Uhr - 19.00 Uhr
Die Öffnungszeiten können vor und an Feiertagen abweichen, die geänderten Zeiten werden kurzfristig bekannt gegeben.
PATIENTENCAFÉ / INTERNETCAFÉ
Cafe Vazerol
Montag - Donnerstag 12.15 Uhr - 15.00 Uhr und 18.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag 12.15 Uhr - 15.00 Uhr
Sonntag 08.30 Uhr - 11.00 Uhr
REZEPTION
Montag - Freitag 07.00 Uhr - 20.00 Uhr
Samstag 09.00 Uhr - 19.00 Uhr
Sonntag 10.00 Uhr - 19.00 Uhr
KUNDENADMINISTRATION
Montag, Mittwoch und Freitag 10.00 Uhr - 11.45 Uhr
Patientengelder und Depotzahlungen können jederzeit während den Bürozeiten der PDGR bezogen/abgegeben werden.
BESUCHSZEITEN
Täglich von 9.00 bis 21.00 Uhr. Besuche sind mit dem Wochenplan und den Gesprächsterminen abzustimmen. Aus therapeutischen Gründen kann die Besuchszeit eingeschränkt oder erweitert werden.