Inhalt der Website: Die Klinik Beverin ist zuständig für die psychiatrische Behandlung von Erwachsenen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Wir sind eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Klinik Waldhaus, Chur: In unserem Zentrum für Psychiatrie bieten wir alle Therapieformen bedürfnisgerecht an. Hiezu gehören insbesondere Milieutherapie, Soziotherapie, medikamentös-somatische Therapien, Psychotherapie. Hauptziel der Behandlung ist die Wiedereingliederung (Rehabilitation) psychisch kranker und/oder psychisch behinderter Menschen im Rahmen eines vorübergehenden Aufenthaltes.
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Ihr Hausarzt oder Psychiater wird sie anmelden und Ihnen die nötigen Informationen geben. Sie können sich aber auch telefonisch an den diensthabenden Notfallarzt der Psychiatrischen Dienste Graubünden wenden (Tel. +41 58 225 25 25).
Nein, grundsätzlich können sich in den Kliniken der PDGR alle Patienten, welche eine Halb- bzw. Privatversicherung abgeschlossen haben oder allgemeinversichert sind mit dem Zusatz "ganze Schweiz", behandeln lassen.
Das hängt vom gewünschten Behandlungsangebot und der Verfügbarkeit von freien Plätzen in den Einrichtungen der PDGR ab. Die Wartezeiten werden aber so kurz wie möglich gehalten. Für Notfälle bestehen keine Wartezeiten.
Die PDGR stellen die psychiatrische Grundversorgung des Kantons Graubünden sicher. Es werden grundsätzlich alle psychischen Erkrankungen behandelt. Neben Depressionen und Schizophrenien behandeln wir erwachsene Menschen in einer akuten Krise, mit Burnout-Syndrom, Angst- und Panikstörungen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Tinnitus und chronische Schmerzstörungen, verschiedene Suchterkrankungen, Menschen der Generation 55+ und verschiedene psychische Störungen des Alters. Weitere Informationen über die Behandlungsschwerpunkte der PDGR finden Sie hier.
Beim Eintritt benötigen wir Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Ihren Versicherungsausweis. Neben den persönlichen Effekten wie z.B. Toilettenartikel ist es ratsam, genügend Kleider mitzubringen. Ebenso können Kleider für Sport drinnen und draussen sowie Badekleidung sinnvoll sein. Für Spaziergänge im nahe gelegenen Wald ist eine geeignete Bekleidung zu empfehlen.
Grundsätzlich können Patienten Besuche empfangen; es gibt nur ganz wenige Ausnahmen. Auskunft kann die Bezugsperson des Patienten geben. Wenn Besucher von weit her anreisen, sollten diese vorher anrufen und können mit dem Patienten verbunden werden. Ist dies nicht möglich, so nimmt die Station den Anruf entgegen. Besuche sind, wenn möglich, zu planen, damit diese sich nicht mit Therapiezeiten überschneiden. Sie können zunächst das medizinische Sekretarait stationär kontaktieren: Tel. +41 58 225 30 90.
Ja, sämtliche Therapieleistungen sind von den Krankenkassen anerkannt. Die Deckung der Kosten für ausserkantonale und ausländische Patienten ist abhängig von der Versicherungsdeckung. Unsere Kundenadministration ist Ihnen bei der Einholung einer Kostengutsprache gerne behilflich.
Dabei gilt es zu unterscheiden, ob Sie als Notfall oder als Wahleintritt in die Klinik Beverin oder Waldhaus eintreten. Im Notfall werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse und vom Wohnkanton übernommen. Bei Wahleintritt müssen Sie vorgängig beim Gesundheitsamt Ihres Wohnkantons eine Bewilligung für einen ausserkantonalen Aufenthalt beantragen.
Auf Ihre telefonische Anfrage werden wir mit Ihnen einen Termin für ein erstes Gespräch vereinbaren. An diesem klären wir gemeinsam mit Ihnen die Notwendigkeit einer Behandlung und besprechen die Behandlungsmöglichkeiten. Ein Erstgespräch dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten.
Das gesamte Therapieangebot der PDGR, auch ambulant, ist für Allgemein-, Halbprivat- oder Privatversicherte sowie für Versicherte mit der Zusatzversicherung "Allgemeine Abteilung ganze Schweiz" von den Krankenversicherern anerkannt. Bei Versicherung im Hausarztmodell ist für eine ambulante Behandlung eine Überweisung durch Ihren Hausarzt notwendig.
Bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse und Krankenberichte mit, falls Sie welche besitzen, ansonsten werden wir diese bei Ihrem vorbehandelnden Arzt anfordern. Bringen Sie bitte auch Ihre Medikamente, welche Sie derzeit einnehmen, mit.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte mindestens 24 Stunden vorher mit. Für den Fall, dass Sie kurzfristiger absagen, wird Ihnen das mit uns vereinbarte Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
Ambulante Folgegespräche dauern je nach Ihren Bedürfnissen und Therapiezielen in etwa 30 bis 60 Minuten.
Die Gesamtdauer der Behandlung ist individuell unterschiedlich und abhängig von Ihren Symptomen und den vereinbarten Therapiezielen.
Psychische Erkrankungen haben viele Ursachen, bei deutlichen Beschwerden ist eine medikamentöse Unterstützung zusätzlich zur Psychotherapie zu empfehlen, um eine raschere Symptomlinderung zu erreichen.
Eine Therapie wird in der Regel erst abgeschlossen, wenn keine Medikation mehr notwendig ist.
Wenn nach Abschluss der Therapie dennoch die Medikation fortgeführt werden sollte, können diese über den Hausarzt weiter rezeptiert werden.
Die therapeutische Behandlung und Betreuung wird durch ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Pflegefachpersonen, Psychologen und Mitarbeitenden aus dem Therapeutischen Dienst gesichert. Die Behandlungsverantwortung trägt der Oberarzt, im pflegerisch-organisatorischen Bereich die Tagesklinikleitung.
Bei Patienten, die in Behandlung bei den PDGR sind, erfolgt die Anmeldung mündlich oder per Mail durch den behandelnden Arzt an den zuständigen Arzt der ATK.
Bei Patienten, die nicht in Behandlung bei den PDGR sind, kann die Anmeldung schriftlich oder telefonisch durch den Betroffenen selber, durch eine Institution oder Klinik sowie durch die zuweisende therapeutische Bezugsperson an den zuständigen Arzt der ATK erfolgen.
Ja, jeden Freitag im Rahmen des Infocafes, von 13.30-14.30 Uhr. Es ist keine Voranmeldung nötig. Sie haben die Möglichkeit in ungezwungener Athmospäre die Tagesklinik und das Behandlungsteam kennenzulernen.
Grundsätzlich wird die Gestaltung eines geregelten Tagesablaufs angestrebt. Es besteht die Möglichkeit das interne Angebot der Arbeits- und Beschäftigungsstätten (ARBES) zu nutzen. Je nach Möglichkeit kann auch in einer externen Werkstätte, das bestehende Arbeitsverhältnis weitergeführt werden. Es wird eine Integration der Bewohner in den Arbeitsprozess angestrebt.
Jeder Bewohner verfügt über ein persönliches Zimmer mit einem eigenen Schlüssel. Im Leben der Gemeinschaft soll auch die Privatsphäre gewährleistet werden.
Nach persönlichen Fähigkeiten wird im Haushalt mitgewirkt. Das Zusammenleben wird an Hausversammlungen thematisiert.
Durch eine Bezugsperson wird der Aufenthalt begleitet. Diese unterhält die Kontakte zu den Angehörigen, Behörden sowie zu den behandelnden Ärzten und koordiniert die Zusammenarbeit.
Der aktuelle Erhalt einer IV-Rente wird vorausgesetzt. Und eine Zahlungsgarantie muss vorliegen.
Die PDGR sind ISO 9001:2008 zertifiziert. Zudem erfüllen die PDGR die qualitativen Anforderungen des Kantonalen Sozialamtes Graubünden. Die Betreuungsleistungen erfolgen nach dem Konzept der „Funktionalen Gesundheit“. Die psychiatrischen und therapeutischen Massnahmen werden durch die behandelnden Psychiater begleitet.
Das therapeutische Angebot umfasst folgende Angebote:
· Kognitives Training
· Sozialtraining
· Freizeitgestaltung / Aktivitäten
· Betreute Ferien
· Behandlungspflege
· Bewegungstraining
Arbeits- und Beschäftigungsstätten
Die ARBES befinden sich an drei Standorten im Kanton Graubünden, in Chur, Rothenbrunnen und Roveredo.
Die ARBES bieten einen geregelten Tagesablauf (Beschäftigung) und feste Strukturen. Sie fördern Personen in den Bereichen Sozial, Fach- und Persönlichkeitskompetenz.
Verschiedene Tätigkeiten in den Bereichen:
Ja, doch eigentlich sind alle Angestellte der ARBES IV-Bezüger und bekommen daher eine IV-Rente. Die ARBES bezahlen jedoch darüber hinaus monatlich eine Arbeitsentschädigung in Form eines Stundenlohns.
Grösstenteils ist dies so. Es kommen jedoch auch Menschen aus anderen (externen) Wohngruppen in die ARBES und natürlich gibt es auch Personen, die selbstständig wohnen und zu uns zur Arbeit kommen.
100 Stellenprozent sind bei den Angestellten 6.5 Stunden am Tag – in der Woche macht das dann 30.5 Stunden.
Ja, interne Angestellte (aus unseren Wohnheimen) arbeiten in der Regel 100 Prozent (6.5h/Tag). Unter besonderen Umständen (z.B. Seniorität, Überforderung) und in Absprache mit dem Wohnbereich ist es jedoch möglich nur halbtags zu arbeiten. Angestellte, die extern wohnen, können in der Regel mitbestimmen, ob sie zwischen 50 oder 100 Prozent arbeiten wollen.
Die Aufstiegsmöglichkeiten in den ARBES beinhalten unter anderem die Förderung und die Erweiterung des Arbeitsgebiets, zudem werden auch mehr Verantwortungen oder Kontrollaufgaben übergeben.
Ein weiterer Punkt ist die Vorbereitung auf den freien Arbeitsmarkt durch IV-Integrationsmassnahmen.
Dies ist in allen Bereichen grundsätzlich möglich.
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