PDGR erhalten mehr unternehmerische Freiheit
Gestern beriet der Grosse Rat über die Revision des Gesetzes über die Organisation der Kantonalen Psychiatrischen Dienste und Wohnheime für psychisch behinderte Menschen (POG) im Kanton Graubünden.
Mit 104:0 Stimmen wurde die Revision gutgeheissen.
Die Gesetzesrevision beinhaltet drei wesentliche Punkte:
- Die PDGR werden neu mit einem Dotationskapital von 10 Mio. Franken ausgestattet, was den PDGR ermöglicht, Angebotserweiterungen und Investitionen vorzufinanzieren.
- Den PDGR ist es in Zukunft gestattet, finanzielle Reserven zu bilden, um jährliche Erfolgsschwanken abzufangen.
- Die betriebsnotwendigen Gebäude und Anlagen, mit Ausnahme des Gutsbetriebes Waldhaus, gehen im zinslosen Baurecht an die PDGR.
Mit dieser Gesetzesrevision erhalten die PDGR mehr unternehmerischen Handlungsspielraum und können sich so noch besser auf die Veränderungen im Gesundheitswesen einstellen.
Mit dieser Anpassung hat der Grosse Rat der PDGR sein grosses Vertrauen ausgesprochen.