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Häufig gestellte Fragen zu ambulanten Sprechstunden (FAQ)

Übersicht Ambulante Psychiatrische Dienste

 

 

1. Ich möchte eine ambulante Behandlung beginnen. Was muss ich tun?

Nach ihrer Anmeldung werden wir mit Ihnen einen Termin für ein erstes Gespräch vereinbaren. An diesem Gespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen die Notwendigkeit einer Behandlung und besprechen die Behandlungsmöglichkeiten. Ein Erstgespräch dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. 

2. Wird eine ambulante Therapie von der Krankenkasse bezahlt?

Unser gesamtes Therapieangebot ist für Allgemein-, Halbprivat- oder Privatversicherte sowie für Versicherte mit der Zusatzversicherung "Allgemeine Abteilung ganze Schweiz" sind von den Krankenversicherern anerkannt. Bei einer Versicherung im Hausarztmodell ist für eine ambulante Behandlung eine Überweisung durch Ihren Hausarzt notwendig.

3. Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse und Krankenberichte mit, falls Sie welche besitzen, ansonsten werden wir diese bei Ihrem vorbehandelnden Arzt anfordern. Bringen Sie Ihre Medikamente mit, welche Sie derzeit einnehmen.

4. Was mache ich, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte mindestens 24 Stunden vorher mit. Für den Fall, dass Sie kurzfristiger absagen, wird Ihnen das mit uns vereinbarte Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

5. Wie lange dauert eine Behandlung? Wie viel Zeit muss ich einplanen?

Ambulante Folgegespräche dauern je nach Ihren Bedürfnissen und Therapiezielen 30 bis 60 Minuten. Die Gesamtdauer der Behandlung ist individuell unterschiedlich und abhängig von Ihren Symptomen und den vereinbarten Therapiezielen.

6. Brauche ich Medikamente? Wer verordnet diese?

Psychische Erkrankungen haben viele Ursachen, bei deutlichen Beschwerden ist eine medikamentöse Unterstützung zusätzlich zur Psychotherapie zu empfehlen, um eine raschere Symptomlinderung zu erreichen.

7. Woher erhalte ich meine Medikamente nach Abschluss der Therapie?

Eine Therapie wird in der Regel abgeschlossen, wenn keine Medikation mehr notwendig ist. Wenn nach Abschluss der Therapie dennoch die Medikation fortgeführt werden sollte, können diese über den Hausarzt weiter rezeptiert werden.

 
 
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Tel. +41 58 225 25 25

Fax +41 58 225 25 26

info(at)pdgr.ch

 

 

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