Patienten- und Klientenfonds
Der Patienten- sowie Klientenfonds dienen dazu, besondere Bedürfnisse der Patienten und Klienten abzudecken.
Zuwendungen von Legaten und Spendengeldern werden vollumfänglich den beiden Fonds gutgeschrieben.
Die Verwendung der Fondsgelder ist in einem Reglement geregelt.
Patientenfonds Kliniken
Postscheck 70-540-8
Klientenfonds Heime
Postscheck 70-754-6
Im Namen der Patienten und Klienten danken wir Ihnen für Ihre Spenden.