Umgang mit dem Coronavirus
16. April 2021
Die PDGR halten sich strikt an die Vorgaben des Kantons, welche auf der festgelegten Strategie des Bundes basieren.
Maskenpflicht
Bis auf Weiteres gilt in allen PDGR-Gebäuden eine Maskenpflicht für alle Personen. Für Besucher steht an den Rezeptionen und den Kunden-Empfängen Schutzmaterial zur Verfügung.
Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für:
- Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren
- Schüler der Sonderschule und im Internat
- Lehrer der Sonderschule, wenn der Sicherheitsabstand von 1.5 m eingehalten wird
- Patienten und Bewohner, denen das Tragen der Maske krankheitsbedingt nicht möglich ist (z.B. bei atemwegs-assoziierten Kontraindikationen)
- Patienten und Bewohner, die krankheitsbedingt nicht einsichtsfähig sind oder ihr Verhalten nicht steuern können (z.B. Demenz, Psychose)
- den Aufenthalt von Patienten / Bewohnern im eigenen Zimmer
- den Aufenthalt / Arbeiten im Freien / auf dem Balkon / der Passarella, wenn ein Sicherheitsabstand von 1.5 Meter zu anderen Personen eingehalten wird
- Mitarbeitende der Rezeption und dem Sprechstunden-Empfang, wenn sie alleine hinter einer Plexiglasscheibe arbeiten
- die Einnahme von Mahlzeiten und Getränken
- Während der Bewegungs- und Sporttherapie
- Bewohner von Aussenwohngruppen
Testpflicht
Die PDGR führen zum Schutz ihrer Patienten und Mitarbeitenden regelmässig COVID-19-Testungen durch. Zu beachten ist, dass eine Testverweigerung seitens Patientin oder Patient einen Behandlungsausschluss zur Folge haben kann.
Besuchsregelung
Patientenbesuche dürfen begrenzt stattfinden. Patientinnen und Patienten auf offenen Stationen dürfen Besucher ausserhalb der Station treffen.
Für die geschlossen geführten Stationen Saissa, Nova und Selva in der Klinik Beverin Cazis sowie D11-Notfall und C12 in der Klinik Waldhaus Chur sind spezielle Besuchsräume eingerichtet. Nehmen Sie als Besucherin oder Besucher vorgängig mit den Stationsmitarbeitenden Kontakt auf.
Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern der Heimzentren dürfen unter Einhaltung spezieller Hygienevorschriften Besuche abhalten.
Der Sinnesweg, die Sportplätze sowie der Spielplatz Beverin sind für externe Besucher nicht zugänglich.
Kein Zutritt zu den Cafeterien für die Laufkundschaft
Die Cafeterien sind nur für Patienten, ARBES-Angestellte, Bewohner und deren Besucher sowie Mitarbeitende der PDGR zugänglich. Um Menschendurchmischungen zu verhindern ist der Zugang für die Laufkundschaft untersagt.
Kein Zutritt zu den Fitnessräumen
Die Fitnessräume der Kliniken Beverin und Waldhaus sind sowohl für Patienten, Mitarbeitende und Externe bis auf weiteres nicht mehr zugänglich. Mit dieser Massnahme sollen Menschendurchmischungen verhindert werden.
Minigolfanlage Beverin
Um grössere Menschenansammlungen im Klinikareal sowie im Zentrumsgebäude zu verhindern wird der Start der Minigolfsaison 2021 verschoben. Die Minigolfanlage Beverin bleibt vorübergehend geschlossen.
Durchführung von Veranstaltungen
Als Gesundheitsinstitution und Arbeitgeber tragen die PDGR eine grosse Schutzverantwortung gegenüber den Patienten, Bewohnern, Klienten und Mitarbeitenden. Zum Schutz sind bis Ende Mai 2021 die Durchführungen von Veranstaltungen von Externen in den PDGR-Räumlichkeiten nicht möglich.
Mit diesen Massnahmen helfen wir, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Patienten, Bewohner sowie unsere Mitarbeitenden zu schützen. Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Weitere aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf www.gr.ch/coronavirus oder auf www.bag.admin.ch.