Angebot für anordnende Ärzte und psychologische Psychotherapeuten

Die Erwachsenenpsychiatrie der PDGR übernimmt Fallbeurteilungen nach 30 angeordneten Psychotherapiesitzungen mit folgendem Ablauf, falls kein(e) Psychiater(in) mit verfügbaren Kapazitäten gefunden wird:

1. Die psychologische Psychotherapeutin respektive der psychologische Psychotherapeut verfasst den vorgegebenen Kurzbericht zuhanden der anordnenden Ärztin respektive des anordnenden Arztes und für die fachärztliche Beurteilung bei den PDGR.

2. Die Anmeldung der Fallbeurteilung inklusive Bericht und Nennung der anordnenden Ärztin oder des anordnenden Arztes ist zwingend mit dem entsprechenden PDF-Formular an anordnungen@pdgr.ch zuzustellen. Bitte verwenden Sie eine HIN gesicherte E-Mail-Adresse für die Zustellung. Die psychologische Psychotherapeutin respektive der psychologische Psychotherapeut informiert die anordnende Ärztin respektive den anordnenden Arzt über die Fallbeurteilung.

3. Die PDGR bieten die Patientin / den Patienten zu einer fachärztlichen Konsultation in einem ihrer Ambulatorien auf und informieren den zuweisenden Psychotherapeuten und den anordnenden Arzt darüber.

4. Die fachärztliche Indikation für/gegen eine Weiterführung der Psychotherapie erfolgt nach der Konsultation. Die PDGR stellen dem psychologischen Psychotherapeuten sowie der anordnenden Ärztin oder dem anordnenden Arzt den Indikationsbericht zu.

5. Die anordnende Ärztin oder der anordnende Arzt sendet den Indikationsbericht dem vertrauensärztlichen Dienst der Krankenversicherung, welcher über die Kostengutsprache entscheidet.

6. Primäre Anordnungen übernehmen die PDGR nur bei Patientinnen und Patienten, die bereits bei den PDGR behandelt wurden und für welche eine psychotherapeutische Weiterbehandlung im niedergelassenen Rahmen gefunden werden konnte.