Für Gerichte, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Jugendanwaltschaften, Unfall- und Invalidenversicherungen und andere Behörden erstellen wir kinder- und jugendpsychiatrisch-psychologische Gutachten.
Anerkannte Fachpsychologen für Rechtspsychologie sichern dabei die überregional anerkannte Qualität.