Die PDGR nehmen den Kindesschutz als zentrale Verantwortung wahr und setzen sich dafür ein, dass das Wohl der betreuten Kinder und Jugendlichen stets gewährleistet ist. Im Zentrum stehen ihre körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit sowie ihre individuelle Entwicklung.

Alle Mitarbeitenden verpflichten sich, Kindern und Jugendlichen respektvoll und wertschätzend zu begegnen und ihre Intimsphäre sowie persönliche Grenzen jederzeit zu wahren​.

Klare Richtlinien und ein umfassender Leitfaden helfen dabei, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und korrekt zu handeln. Das Berufsgeheimnis sowie gesetzliche Vorgaben bilden die Grundlage für das Vorgehen bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung. Im Bedarfsfall besteht die Möglichkeit, das Berufsgeheimnis im Sinne des Kindeswohls zu überwinden.

Die PDGR fördern eine Kultur der Reflexion und Sensibilisierung: Grenzverletzungen sowie körperliche oder psychische Misshandlungen werden konsequent geahndet. Jede Form von Missbrauch wird unverzüglich gemeldet​.

Ein Melderecht besteht bei Anzeichen für eine Gefährdung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität eines Kindes. Bei akuter Fremd- oder Eigengefährdung wird dies zur Meldepflicht.

Durch kontinuierliche Schulungen und Fallbesprechungen wird sichergestellt, dass alle Fachpersonen für den Kindesschutz gerüstet sind. Gemeinsam mit externen Partnern wird eine professionelle und vernetzte Betreuung garantiert, um betroffene Kinder optimal zu schützen und zu unterstützen.

Bisherige Umsetzungen:

  • Bereits im Bewerbungsprozess neuer Mitarbeitenden wird auf das Thema «Institutioneller Kindesschutz» hingewiesen
  • Es gibt eine «Verpflichtungserklärung» zum Arbeitsvertrag für alle, die mit Minderjährigen in den PDGR arbeiten
  • Regelmässiges Einfordern des Sonderprivatauszuges von allen Mitarbeitenden
  • Obligatorische Durchführung des E-Learnings «Kindesschutz» für alle neuen Mitarbeitenden
  • Ernennung einer Kindesschutzbeauftragten als direkte Ansprechperson und Koordinatorin
  • Gründung einer Fachgruppe «Institutioneller Kindesschutz PDGR» als Koordinatorin und Kontrollinstanz
  • Externe Meldestelle für minderjährige Patientinnen, Patienten, Schülerinnen und Schüler; Ernennung eines Patientenfürsprechers
  • Einrichtung einer internen Beratungsstelle für Gefährdungsmeldungen (iBG)
  • Interne Sensibilisierung der Mitarbeitende durch Intranet-Themenseite und verschiedene Veranstaltungen
  • Anbringung des Kindesschutz-Signets an den Haupteingängen der PDGR-Standorte, als Commitment und Zeichen der Wichtigkeit

Geplante Umsetzungen:

  • Regelung der externen Kommunikation im Verdachtsfall im Krisenmanagement der PDGR
  • Anstossen und Beitragen zu einer historische Aufarbeitung der Geschichte der PDGR-Einrichtungen
  • Erfassung potentiell kindesschutzrelevanter Orte an den PDGR-Standorten
  • Klare und einheitliche Haltung in der gesamten PDGR mit dem Ziel einer «Kultur der Achtsamkeit»
  • Förderung des Themas in der Öffentlichkeit
  • Festlegung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses

Haben Sie Fragen? Unsere Kindesschutzbeauftragte beantwortet Ihnen diese gerne unter kindesschutzbeauftragte@pdgr.ch.