Die forensische Psychiatrie befasst sich mit den Fragen, die von Gerichten und Behörden an die Psychiatrie gestellt werden. Der Ambulante Forensische Dienst in der Klinik Beverin behandelt inhaftierte Personen und erstellt verschiedene Gutachten.

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Behandlung inhaftierter Personen

Die psychiatrische Grundversorgung inhaftierter Personen ist eine der beiden Kernaufgaben des Ambulanten Forensischen Dienstes. Zu diesem Zweck werden in der Justizvollzugsanstalt Tignez und in der Justizvollzugsanstalt Realta in Cazis psychiatrische Sprechstunden angeboten. Ziele sind die Behandlung von vorbestehenden psychiatrischen Erkrankungen oder haftbedingten psychischen Krisen und deliktpräventive Therapien.

Wir verfügen über ein Gruppentrainingsangebot «Konfliktlösung und Gewaltprävention» sowie deliktorientierte Gruppentherapie für Sexualstraftäter.

Erstellung von Gutachten

Strafrechtliche Gutachten werden von juristischen Auftraggebern angefordert, wenn sich Zweifel an der Schuldfähigkeit einer Person, das heisst an ihrer Fähigkeit, Normen und Gesetze zu erkennen und nach diesen zu handeln, ergeben. Ausserdem geht es um Fragen der Kriminalprognose und um Aspekte der Therapierbarkeit von Straftäterinnen und Straftätern.

Bei zivilrechtlichen Gutachten geht es meistens um die Frage, ob eine Person aufgrund einer psychischen Störung in einzelnen Aspekten der Lebensführung und Lebensbewältigung beeinträchtigt ist und ob und in welchen Bereichen deshalb erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen erforderlich sind. Diese können dann nach den Ergebnissen einer Begutachtung individuell vorgeschlagen werden. Auch Fragen der Urteilsfähigkeit für bestimmte, zumeist komplexe Lebenssituationen, können zu zivilrechtlichen Fragestellungen gehören.

In verkehrspsychologischen Gutachten erfolgt die angeordnete Abklärungen der Fahreignung bei Personen, welchen der Führerausweis vorsorglich entzogen wurde. Es geht dabei darum, dass im Falle einer derartigen Anordnung an der gesundheitlichen und/oder charakterlichen und/oder kognitiven Fahreignung der betroffenen Person gezweifelt wird.

Im Rahmen von Gutachten und Behandlung werden Testpsychologische Verfahren und Untersuchungen gemacht.

Situationsplan