Das Zentrum für Forensische Psychiatrie der PDGR dient mit seinen beiden Stationen Selva und Nova der Durchführung von gerichtlich angeordneten therapeutischen Massnahmen.

Aus diesem Grund gelten für Besucherinnen und Besucher besondere Regelungen:

Besuchszeiten / vorgängige Anmeldung

Mögliche Besuchszeiten:

Täglich: 10.00 bis 19.00 Uhr

Wichtig: Ihre Anfrage muss mindestens 48 Stunden vor dem gewünschten Besuch zur Prüfung eingereicht werden. Der genaue Besuchszeitpunkt wird Ihnen durch die PDGR mitgeteilt. Der Besuch kann erst stattfinden, wenn Ihre Anmeldung durch einen Mitarbeitenden des Zentrums für Forensische Psychiatrie der PDGR bestätigt worden ist. Für jeden Besuchstermin ist eine separate Anfrage einzureichen.

Sofern möglich, sollen Besuche ausserhalb der individuellen Therapiezeiten stattfinden. Falls aufgrund des psychischen Gesundheitszustandes eine Intensivbetreuung durchgeführt wird, sind Besuche nicht möglich.

Alle Besuche müssen angemeldet und bewilligt werden. Vor dem Erstbesuch erfolgt durch die behandelnden Therapeutin bzw. den behandelnden Therapeuten eine Kontaktaufnahme mit der Besucherin / dem Besucher. Bei Verschlechterung des psychischen Zustands können bereits bewilligte Besuche kurzfristig abgesagt werden. Bis zur Lockerungsstufe 6 finden Besuche in den Besucherräumen der jeweiligen Station statt und sind zeitlich auf zwei Stunden beschränkt. Besuche unter Aufsicht sind auf 30 Minuten limitiert. Die Besucheranzahl ist auf vier Personen pro Besuch begrenzt, solange der Besuch in den Besucherräumen stattfindet.

Besucherinnen und Besuchern ist der Aufenthalt auf den Stationen nicht gestattet.

Besuch von Kindern und Jugendlichen

Teilen Sie uns Besuche von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bei der Anmeldung ausdrücklich mit, damit die entsprechende Besuchsräumlichkeit reserviert werden kann. Der Besuch von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss vorangemeldet werden und es muss eine Erlaubnis der obhutsberechtigten Person vorliegen.

Ausweisung mit amtlichen Ausweispapier

Bitte weisen Sie sich bei jedem Besuch durch ein gültiges amtliches Identitätspapier (Reisepass, Identitätskarte oder Führerausweis) aus. Bei Ihrem Erstbesuch werden die Daten vom Pflegepersonal schriftlich registriert und in der elektronischen Patientenakte gespeichert. Ohne gültiges, amtliches Ausweispapier können Sie zum Besuch nicht zugelassen  werden.

Sachgeschenke

Als Gesundheitsinstitution unterstützen wir die eingewiesenen Personen darin, sich gesund zu ernähren. Bringen Sie deshalb nur Kleinigkeiten mit. Für Geschenke gilt eine monatliche Gewichtobergrenze von maximal 5 kg. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kleidung und Schuhe. Es sind ausschliesslich originalverpackte Produkte in ungeöffneter und verschweisster Verpackung zugelassen. Davon ausgenommen sind Früchte, Gemüse, Bücher und Zeitschriften. Produkte, welche durchgehend gekühlt werden müssen (z.B. Eier, Frischfleisch, Fisch), sind nicht zugelassen. Tabakwaren sind auf eine Stange Zigaretten bzw. eine Büchse Tabak limitiert.

Auf der Station Nova ist die Entgegennahme von Hygieneartikeln in Paketen oder als Geschenke nicht zugelassen. Davon ausgenommen sind Parfums in verschweisster Originalverpackung.

Das Mitbringen von Alkohol, alkoholfreies Bier, Sekt, Energiedrinks, Schnupftabak, Drogen, Medikamente sowie Nahrungsergänzungsmittel und Muskelaufbauprodukte ist verboten.

Geldgeschenke

Falls Sie Ihrem oder Ihrer Angehörigen Geld schenken möchten, muss dieses beim Pflegepersonal abgegeben werden. Der Maximalbetrag von CHF 100.00 darf dabei nicht überschritten werden. Sie erhalten auf Wunsch eine Quittung.

Tiere

Das Mitnehmen von Tieren auf die Stationen ist nicht gestattet.

Ton- und Bildaufnahmen / Zugang Internet

Bild- und Tonaufnahmen sowie das Ermöglichen eines Internet- oder Telefonzugangs während des Besuchs sind untersagt.

Verstösse

Verstösse gegen die Besuchsregelung oder gegen die Hausordnung, die zu einer Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Einrichtung führen, können mit einem Besuchsausschluss von bis zu drei Monaten geahndet werden; im Wiederholungsfalle kann ein dauerhafter Besuchsausschluss verhängt werden.

Strafrechtlich relevante Vorfälle können zur Anzeige gebracht werden.

Ihre Besuchsanfrage

Möglichkeit: 10.00 bis 19.00 Uhr

Angaben der Besuchsperson (Kontaktperson für Koordination des Besuches)

z.B. Bruder, Frau, Arbeitskollege