Die Neuropsychologische Diagnostik ist Bestandteil der Grundversicherung, wenn die Diagnostik durch Fachpsychologen für Neuropsychologie durchgeführt wird. Eine Zuweisung muss seitens eines Arztes vorliegen.
Bei Fremdsprachigkeit bzw. Schuldbildung ausserhalb des deutschsprachigen Bildungsraumes: Anmeldung nach Rücksprache (die verwendeten neuropsychologischen Testverfahren sind für den deutschen Sprach- und Bildungsraum normiert).