Bei Substanzabusus und Delir ist eine neuropsychologische Untersuchung frühestens sechs Monate nach Entzug bzw. entsprechender Behandlung sinnvoll.
Bei Fremdsprachigkeit bzw. Schuldbildung ausserhalb des deutschsprachigen Bildungsraumes: Anmeldung nach Rücksprache (die verwendeten neuropsychologischen Testverfahren sind für den deutschen Sprach- und Bildungsraum normiert).
Es ist ein ärztliches Zuweisungsschreiben mit neuropsychologischer Fragestellung (inkl. Beschreibung der alltags-, schul- oder berufsrelevanten kognitiven Auffälligkeiten) erforderlich.