Notfallsituation
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Während den Bürozeiten können sich Eltern, Kinder und Behandlungspartner im Ambulatorium für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Masanserstrasse 14, 7000 Chur melden.
Montag bis Freitag:
08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00 Uhr
Die Jugendstation «Ela» bietet am Standort der Klinik Waldhaus in Chur stationäre Behandlungsplätze für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren an und dient der Notfallversorgung.
Bei einem Notfall oder einer Krise, ausserhalb der obengenannten Zeiten, nehmen Sie mit uns unter Telefon 058 225 20 00 Kontakt auf.
Erwachsenenpsychiatrie
Nehmen Sie bei einem Notfall oder einer Krise telefonisch mit uns Kontakt auf.
Psychiatrische Dienste Graubünden
Klinik Waldhaus Chur
Loëstrasse 220
7000 Chur
Wir sind 24 Stunden am Tag erreichbar.
Die Klinik Waldhaus Chur verfügt über eine 24 Stunden Notfall-Aufnahme. Die Zufahrt ist auf dem Klinik-Areal mit der Bezeichnung Notfall signalisiert und ist mit dem Fahrzeug erreichbar.
Ambulante Krisenintervention / «Walk-In»-Sprechstunden
Wir bieten mit der Ambulanten Krisenintervention (AKi) für das Bündner Rheintal, entlang der Achse Maienfeld – Thusis, eine aufsuchende Behandlung und Betreuung von Patienten mit akuten psychiatrischen Krisen in der häuslichen Umgebung oder vor Ort des Geschehens an. Für Patientinnen und Patienten in Krisensituationen stellen wir eine kurzfristige Begleitung und Unterstützung auch an Zeiten sicher, in denen die ambulanten Versorgungsangebote oftmals nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Mit «Walk-In»-Sprechstunden (Ambulanter Notfall) am Standort der Klinik Waldhaus Chur steht eine zentrale Anlaufstelle auch ohne Anmeldung zur Verfügung. Damit wird ein unkomplizierter Zugang für eine psychiatrische Hilfeleistung für Betroffene geschaffen. Zum Angebot gehört auch die Beratung von Angehörigen.
Das AKi-Team ist mit einem Arzt und einer erfahrenen Dipl. Pflegefachperson HF besetzt und an folgenden Zeiten im Einsatz:
Montag bis Sonntag: 08.00 bis 20.00 Uhr
Fürsorgerische Unterbringung
Gestützt auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), können bei akuter Selbstgefährdung, Gefährdung anderer Personen oder Belastung für das Umfeld, psychisch kranke Menschen auch ohne ihre Zustimmung durch einen Arzt oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in die Kliniken eingewiesen werden, sofern die notwendige Fürsorge nicht anders gewährleistet werden kann. Wenn Sie ohne Zustimmung eingewiesen oder zurückbehalten werden, haben Sie das Recht, gegen die Fürsorgerische Unterbringung (FU) beim Kantonsgericht schriftlich Beschwerde einzulegen.
Das Pflegefachpersonal stellt Ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Antragsstellung. Das Kantonsgericht entscheidet, ob der Beschwerde entsprochen werden kann. Eine Beschwerdemöglichkeit kann auch gegen eine Behandlung ohne Zustimmung eingelegt werden. Hier entscheidet ebenfalls das Kantonsgericht.